Voraussetzungen für die LASIK
Nicht jede Fehlsichtigkeit lässt sich mittels einer LASIK, wie sie zum Beispiel von der AugenklinikFocuslaser.ch angeboten wird, behandeln. Zunächst einmal schränkt das mögliche Korrekturspektrum die Zahl der behandelbaren Patienten ein. Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass sich eineKurzsichtigkeit von bis zu -10 Dioptrien behandeln lässt. Bei einer bestehenden Weitsichtigkeit liegt der Korrekturbereich bei bis zu vier Dioptrien. Besteht hingegen eine Hornhautverkrümmung, dann kann von einem Korrekturbereich von bis zu sechs Dioptrien ausgegangen werden.
Aufgrund dieser Korrekturbereiche gibt es hin und wieder einige Patienten, die aufgrund zu starkerFehlsichtigkeit nicht für diese Art der Behandlung infrage kommen. Zugleich hängt der mögliche Korrekturbereich ebenfalls von der jeweiligen Behandlungsmethode, dem genutzten Lasersystem und nicht zuletzt von der Wahl der Klinik ab. Neben dem Grad der Sehstärke sollte die Stärke keinen zu grossen Schwankungen unterliegen. In der Regel kann davon ausgegangen werden, dass Schwankungen von über 0,5 Dioptrien im Jahr gegen eine Augenlaserbehandlung sprechen können. Zugleich muss noch eine ausreichende Hornhautdicke vorliegen, damit die Behandlung durchgeführt werden kann. Denn im Zuge der Behandlung wird ein Teil des Hornhautgewebes mittels eines speziellen Lasers abgetragen. Zugleich können auch bestehende Erkrankungen gegen einen solchen Eingriff sprechen. Dazu zählen zunächst einmal Augenerkrankungen. Aber auch bei Allgemeinerkrankungen wie zum Beispiel Diabetes oder Rheuma, ist die Behandlung häufig nicht möglich. Zudem kann der Eingriff nicht während der Schwangerschaft oder Stillzeit durchgeführt werden. Das liegt nicht an der Behandlung selbst, sondern daran, dass Schwangerschaft und Stillzeit durch die veränderte Hormonlage die Sehstärke und die Hornhaut verändern können. Deshalb sollte diese Zeit zunächst abgewartet werden.
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